ist als EU-Organ eine Institution der Europäischen Union. Sie besteht aus 27 Kommissar:innen. Jeweils ein Mitglied wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten benannt und als Gesamtheit vom Europäischen Parlament bestätigt. Das Gremium der Kommissare wird durch einen Verwaltungsapparat von mehreren Tausend Beamten unterstützt, die sich nach Sachgebieten in Generaldirektionen aufteilen. Die Kommission hat generell die Aufgabe, EU-Gesetze vorzubereiten und vorzuschlagen, aber unter anderem auch Exekutivaufgaben (z.B. Verwaltung von EU-Haushaltsmitteln). Für die Aufgaben der Kommission innerhalb der Donauraumstrategie ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung zuständig. Näheres zu diesen Aufgaben siehe Akteure.